Was sind Schuleinzugsbereiche?
Im Primarbereich verfügt jede Grundschule über ein bestimmtes Einzugsgebiet, dem sogenannten Schulbezirk. Schülerinnen und Schüler müssen die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.
Die gesetzliche Regelung für Schuleinzugsbereiche findet sich in § 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) wieder.
Warum gibt es Schuleinzugsbereiche?
Schuleinzugsbereiche spielen eine wichtige Rolle in der Organisation des Schulsystems einer Gemeinde. Schuleinzugsbereiche in einer Gemeinde dienen dazu, dem Schulträger und den Schulleitungen belastbare Schülerzahlen für die künftige Schuljahre ermitteln zu lassen.
Zudem fördern sie die Integration von Familien in die Gemeinschaft.
Durch die Festlegung von Einzugsbereichen können notwendige Ressourcen besser geplant und genutzt werden, was letztlich zu einer höheren Bildungsqualität beiträgt.
Weitere Argumente:
Ausgewogene Schülerverteilung: Die Festlegung von Schuleinzugsgebieten sorgt dafür, dass die Schülerzahl in den Schulen planbar ist. So wird eine Überfüllung in einzelnen Schulen sowie eine Unterbesetzung in anderen vermieden.
Förderung sozialer Beziehungen: Kinder, die in derselben Nachbarschaft leben, haben die Gelegenheit, Freundschaften zu schließen und soziale Netzwerke zu bilden, was für ihre persönliche Entwicklung von großer Bedeutung ist.
Effiziente Ressourcennutzung: Durch die Konzentration von Schülern in bestimmten Schulen können die verfügbaren Ressourcen wie Lehrpersonal, Unterrichtsmaterialien und Infrastruktur effektiver eingesetzt werden.
Gezielte individuelle Förderung: Mit einer klar definierten Schülerschaft können Schulen spezifischer auf die Bedürfnisse ihrer Schüler eingehen, was eine gezielte Unterstützung und Förderung ermöglicht. Weiterhin können sich die Schulleitungen auf mögliche Veränderungen einstellen und ggf. frühzeitig organisatorische Maßnahmen ergreifen oder personelle Verstärkung einfordern, um den Schulalltag zu verbessern.
Diese Punkte verdeutlichen, wie Schuleinzugsbereiche zur Optimierung der Bildungslandschaft und zur Stärkung der Gemeinschaft beitragen können.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Tatsache, dass die Gemeinden als Schulträger sehr viel Geld in die Hand nehmen, um den Betrieb dieser Schulen aufrecht zu erhalten. Das bezieht sich sowohl auf die bauliche, als auch auf die materielle Ausstattung. Aber auch was das schulische Angebot an diesen Schulen anbelangt. Würden jetzt keine Schuleinzugsbereiche gebildet werden, bestünde die große Gefahr, dass sich Kinder mit ihren Eltern- aus welchen Gründen auch immer, die unterschiedlich und vielfältig sein können – nur für bestimmte Schulen in ihrer Anwahl entscheiden und andere Schulen wiederum zu wenig Schüler vorhalten.
Im Folgejahr wäre eine vollkommene andere Anwahl einer Schule nicht ausgeschlossen.
In der Konsequenz könnte das zu Fehlinvestitionen der Gemeinden führen. Somit wäre schlimmstenfalls die wohnortnahe schulische Betreuung der Kinder gefährdet.
Wie verhält sich das mit den Schuleinzugsbereichen in Südbrookmerland?
Im Primarbereich (Grundschulbereich) sind die Schuleinzugsbereiche durch eine Gemeindesatzung geregelt. Grundsätzlich müssen Grundschulkinder die Grundschule in dem Ort besuchen, wo sie auch wohnen. Südbrookmerland verfügt über fünf Schulen mit den Standorten Moordorf, Moorhusen, Victorbur, Wiegboldsbur sowie Uthwerdum/Oldeborg.
Die Einzugsbereiche dieser Grundschulen sind historisch gewachsen und finden Berücksichtigung in der entsprechenden Satzung. Um den Schulstandort der Grundschule Wiegboldsbur zu sichern, wurden bereits in der Vergangenheit Teile des Schuleinzugsbereichs Victorbur der Grundschule Wiegboldsbur zugewiesen.
Wie verhält es sich mit den weiterführenden Schulen, wie z.B. die gemeinsame IGS Marienhafe/Moorhusen?
Bislang gibt es für diese gemeinsam geführte IGS, die durch die Samtgemeinde Brookmerland und die Gemeinde Südbrookmerland betrieben wird, keinen Schuleinzugsbereich. Diese gemeinsame Schule wird an den Standorten in Moorhusen und Marienhafe betrieben. Kinder vom Jahrgang 5-8 besuchen zunächst den Standort in Moorhusen. Anschließend wechseln sie dann an den Standort in Marienhafe. Dort kann dann gegebenenfalls auch noch die Oberstufe besucht werden, um das Abitur zu erlangen.
Mit Hilfe eines Schuleinzugsbereiches möchten nunmehr auch die beiden Kommunen zukünftig Planungssicherheit dahingehend schaffen, dass zu diesen beiden Schulen ein Einzugsbereich, bestehend aus den beiden Gemeindegebieten der Samtgemeinde Brookmerland und der Gemeinde Südbrookmerland, die diese Schulform vorhalten, auch weiterhin vorherrscht.
Warum sollte jetzt ein Schuleinzugsbereich für die IGS Marienhafe/Moorhusen beschlossen werden?
Durch diese Einteilung soll eine Abwanderung zur IGS in Aurich abgewendet werden. Ziel beider Kommunen war es von Beginn der Zweckvereinbarung, einen gemeinsamen Schulbezirk für die IGS Marienhafe/Moorhusen zu bilden. Da hier zwei Gebietskörperschaften, also Gemeinden, eine gemeinsame Schule betreiben, war eine Regelung nach kommunalrechtlichen Vorschriften nicht einfach umzusetzen. Weiterhin haben die Gemeinden und der Landkreis Aurich eine von der Landesschulbehörde mitgetragene Rechtsauffassung vertreten, die einer besonderen Regelung der Schuleinzugsbereiche nicht vorsieht.
Sollten keine Einzugsbereiche festgelegt werden, wäre die gemeinsame IGS Marienhafe/Moorhusen nicht mehr gesichert.
Die für den Betrieb der Außenstelle Moorhusen erforderliche Ausnahmegenehmigung des Landes Niedersachsen setzt eine dauerhafte Fünfzügigkeit der IGS Marienhafe/Moorhusen voraus. Sollte diese nicht mehr erreicht werden, wird die erteilte Erlaubnis womöglich zurückgenommen.
Die daraus resultierende Folge wäre, dass die Gemeinde Südbrookmerland keine eigene Schulform im Sekundarbereich I vorhält. Der Standort Moorhusen hätte dann langfristig keine schulische Nutzung mehr (Gebäudeleerstand).
Deshalb sollte die Thematik Schuleinzugsbereiche nicht nur emotional diskutiert werden. Die Gemeinde trägt auch Verantwortung für Schüler*innen aus Gemeindeteilen, die nicht in Stadtnähe wohnen. Auch unseren zukünftigen Schüler*innen sollten wir ein eigenes Schulangebot in Südbrookmerland vorhalten.
Fazit:
Schuleinzugsbereiche sind ein Instrument, welches von vielen Kommunen genutzt wird. Fast alle Träger von weiterführenden Schulen im Landkreis Aurich halten eine Schuleinzugsbereichssatzung vor. Sei es beispielsweise die Gemeinde Wiesmoor bei ihrer weiterführenden Schule der KGS, die Gemeinde Ihlow bei ihrer HTG oder auch die Stadt Aurich, was die Realschule anbelangt. Weithin hat der Landkreis Aurich als Träger der IGS in Aurich eine Schuleinzugsbereichssatzung beschlossen.
Die Stadt Aurich hat gar einen Schuleinzugsbereich/Aufnahmestopp festgelegt, um die Zuwanderung von anderen Schülern aus den Umlandgemeinden zu ihrer Realschule „abblocken“ zu können.
Dadurch, dass die umliegenden Kommunen ihre Schulen sichern, ist Schüler*innen aus den benachbarten Gemeinden der Besuch unserer IGS Marienhafe/Moorhusen verwehrt. Der Bestand der gemeinsamen IGS wäre dadurch massiv gefährdet, weil wir Schüler an umliegende Gemeinden abgeben, von diesen aber keine Schüler die gemeinsame IGS Marienhafe/Moorhusen besuchen dürfen.
Im Zeitalter des Wandels und der abnehmenden Geburtenzahlen werben nunmehr eine Vielzahl von Schulstandorte der weiterführenden Schulen um Schüler-/innen, so dass sie über die Trägerfunktion ihrer Gemeinde über diese Schuleinzugsbereiche bilden, um zumindest die Schüler-/innen aus den ansässigen Kommunen beschulen zu können.
Um nicht zuletzt Standorte zu stärken und eine mögliche Schließung etwaiger Schulstandorte, verbunden mit der Vermeidung von Fehlinvestitionen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorbeugen zu können.
Das bezieht sich insbesondere auch auf die gemeinsame IGS Marienhafe/Moorhusen, in welcher auch am Standort in Moorhusen mehrere Millionen Euro investiert worden sind, da diese Schule erhalten und weiterhin betrieben werden soll. Einen Schuleinzugsbereich für die IGS Marienhafe/Moorhusen nicht festzulegen wäre daher äußerst fahrlässig. Südbrookmerland hätte dann schlimmstenfalls kein eigenes Angebot im Sekundarbereich I, sodass den möglichen IGS- Schüler*innen aus Südbrookmerland lediglich die bedingte Wahl zwischen Marienhafe und Aurich bleibt. Dies ist jedoch lediglich unter Vorbehalt zu betrachten, da auch dann an beiden Schulen Kapazitätsengpässe eintreten können (s. Realschule Aurich).
Dies kann und darf nicht das Ziel der augenblicklich geführten Diskussion sein.