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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bezieht Stellung zur Bohrschlammlagerstätte:

Am 2. November stellte das Landesamt für Bergbau im Rahmen der 12. Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Entwässerung, Energie und Geologie den aktuellen Sachstand zum vorgesehenen Rückbau etwaiger Bohrschlammgruben an der Bohrschlammlagerstätte am Königskeil vor.

Im Rahmen dieser präsentierte Herr Klaus Söntgerath vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie anhand einer Power-Point-Präsentation den derzeitigen Planungsstatus und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise.

Nach Darstellung von Herrn Söntgerath sollen – nach gegenwärtigem Stand der Dinge - die Arbeiten zur Räumung der Kammer 1 und 2 im 1. Quartal 2024 beginnen.

Bürgermeister Thomas Erdwiens bedauerte in diesem Zusammenhang, dass es immer wieder zu Verzögerungen der Räumungs-Terminierung gekommen ist und bat um einen verbindlichen und verlässlichen Zeitplan. Zumal es in der Vergangenheit eine Zusage zur Räumung der Kammern bereits zum Herbst 2022 gab. Daraufhin kam es zu einer Verschiebung dieses Termins auf das Frühjahr 2023. Auch dieser Termin konnte nicht eingehalten werden, so dass eine erneute Verschiebung in den Herbst 2023 die Folge war. Laut Bürgermeister Erdwiens sei es aber wichtig, einen verbindlichen Zeitplan vorliegen zu haben, da die Gemeinde Südbrookmerland im Vorfeld einiges zu beachten und zu erledigen hätte.

Klaus Söntgerath machte deutlich, dass auch das LBEG ein großes Interesse an der Räumung der weiteren zwei Becken habe. Die Durchführung dieser sei aber ausschließlich Aufgabe des Betreibers dieser Anlage und somit der Neptun Energie.

Man stünde seitens des LBEG mit diesem Unternehmen in einem Austausch und sei zuversichtlich, dass diese Räumung im Frühjahr 2024 erfolgen könne. Zumindest würde man diesen Zeitpunkt zusammen mit dem Anlagenbetreiber anvisieren.

Zuhörern, die diese Sitzung verfolgten, wurde zudem die Möglichkeit der Fragestellung an das LBEG eingeräumt. Diesbezüglich erfolgte eine Anfrage dahingehend, ob bei den anstehenden Räumungsarbeiten Schadstoffe freigesetzt werden können.
Herr Söntgerath betonte, dass keine Schadstoffe im gesundheitsgefährdenden Bereich freigesetzt werden dürfen, so dass auch die Transportfahrzeuge, welche zum Abtransport der Beckeninhalte eingesetzt würden, zuvor auf deren Eignung geprüft werden. Abtransportiert würde hierbei ausschließlich der sogenannte „ feuchter Aushub, so dass hier keine Stäube entstehen könnten.
Das Schlammwasser würde hierbei in dafür vorgesehen Behälter aufgefangen. Eine weitere Anfrage aus dem Zuhörerraum war dahin ausgerichtet, warum nur die Kammern 1 und 2 zurückgebaut werden würden und nicht auch die übrigen Becken.
Hierzu wurde erklärt, dass bereits das Groh der dortigen Becken zurückgebaut und renaturiert worden sei. Die nun folgenden beiden Becken wiesen in jüngster Vergangenheit erhöhte Messwerte in verschiedensten Bereichen auf, so dass sich der Betreiber auch hier für einen arbeits- und kostenaufwändigen Rückbau entschied.
In diesem Zusammenhang erklärte Herr Söntgerath vom LBEG ebenfalls auf Anfrage, dass nur das Sicker-/Grundwasser und nicht das Niederschlagswasser bei dieser Maßnahme beprobt wird.
Die umlaufenden Gräben würden regelmäßig untersucht. Die Untersuchungsergebnisse hierzu könnten beim Landkreis, bei der unteren Wasserbehörde, erfragt werden, so Klaus Söntgerath weiter.
Der ebenfalls anwesende  Bürgermeister Fredy Fischer der Gemeinde Großheide, auf welchem Gemeindegebiet sich die Bohrschlammlagerstätte befindet, betonte, dass der ganze Sachverhalt sehr beunruhigend sei. Man müsse die weiteren Ergebnisse abwarten. Wichtig sei hierbei aber auch, dass nach den vielen Zusagen und Absagen die Bauarbeiten im Frühjahr 2024 endlich beginnen würden.

Die Ausführliche Präsentation dieses Abends finden Sie hier.

Foto LBEG