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Sanierungsbedürftige Gemeindestraßen:

Aus aktuellem Anlass heraus weist die Gemeinde Südbrookmerland nochmals darauf hin, dass sich etwaige Gemeindestraßen bekanntlich in einem reparaturbedürftigen Zustand befinden und sich die Fahrzeugführer diesen Gegebenheiten mit ihren Fahrzeugen in der Geschwindigkeit gemäß der StVO grundsätzlich anzupassen haben.

Der Gemeinde (Verwaltung und Politik) fehlen hier die finanziellen Rahmenbedingungen, diese „Zustände“ vollumfänglich kurzfristig zu beheben.

Die Gemeinde nimmt sich zwar schwerpunktmäßig und wiederkehrend dieser Problematik an, kann aber nur bedingt und eingeschränkt Abhilfe schaffen.
So befassen sich Verwaltung und Politik regelmäßig mit dem Zustand der Gemeindestraßen, da zunehmend sanierungsbedürftige Straßen durch Betroffene und Anwohner gemeldet werden.

Dabei werden die Meldungen sanierungsbedürftiger Straßen in zwei sogenannte Kategorien mit Bewertungskriterien eingeordnet, die sogenannten Prioritätenlisten.

In der einen Liste finden sich etwaige Straßen wieder, dessen Schadstellen in ihrer Größenordnung noch durch die Straßenbaukolonnen der Gemeinde behoben werden können, also aus der sogenannten Bauunterhaltung heraus.
In der anderen Liste befinden sich jene, die aufgrund ihres großen Sanierungsbedarfes ausgeschrieben und somit an Baufirmen vergeben werden müssen.

Was die Reihenfolge einer zukünftigen Abarbeitung der gemeldeten sanierungsbedürftigen Straßen in diesen Listen anbelangt, werden hier gewisse Bewertungskriterien herangezogen.
Wie z.B. die Bedeutung dieser Straße im Gemeindegebiet, ist sie also wichtig als Durchgangs- und/oder Verbindungsstraße, wird sie viel genutzt, hat sie viele Anwohner , wie beschädigt  ist sie schon, und………?

Hierdurch werden diese sanierungsbedürftigen Straßen also in diesen beiden Listen in ihrer Priorität festgelegt.

Die Beratungen und Beschlußfassungen hierzu erfolgen in dem hier zuständigen Fachausschuß Planung, Bau und Verkehr, so dass die Politik letztendlich durch Beschlußfassungen die Abarbeitung der zu sanierenden Straßen bestimmt.

Hintergrund der Erforderlichkeit solcher Listen ist das eingeschränkte jährliche finanzielle Budget, das für die Reparatur dieser Straßen zur Verfügung steht, so dass nicht alle Straßen auf einmal saniert werden können.

Das Geld, das jedes Jahr für die Straßensanierung zur Verfügung gestellt werden soll, wird am Anfang eines Jahres in den Haushaltsberatungen der Gemeinde festgelegt.
Auch hier erfolgt die Festsetzung des finanziellen Ansatzes für solche Sanierungen nach etwaigen Beratungen durch einen politischen „Haushalts- Beschluß“.

Da es neben den zu sanierenden Straßen auch noch sehr viele andere Aufgaben einer Gemeinde, wie z.B. der Bau und die Unterhaltung von Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehren, etc. gibt, kann die Gemeinde nur einen begrenzten Teil von dem Geld, was zu Verfügung steht, für den Straßenbau und die Reparatur im Jahr ansetzen.

Hier gibt es gelegentlich auch noch die Möglichkeit, dass der Bund und das Land der Gemeinde Geld durch sogenannte Förderungen bei bestimmten Straßen zur Verfügung stellt.  Das ist aber eher selten!!

Und da die Gemeinde, d.h. Politik und Verwaltung immer mehr Aufgaben, wie. z.B. die Unterbringung von Flüchtlingen, die Erstellung von Wärmekonzepten,die energetische Sanierung von Gemeindegebäuden, die Sicherstellung vom Zivil- und Katastrophenschutz, … zugewiesen bekommen, wird die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Straßensanierung immer schwieriger.

Die Gemeinde hat also immer weniger Geld zur Verfügung und bekommt immer mehr Aufgaben, die sie zu erledigen hat.
Und das vor dem Hintergrund steigender Inflationsraten, Personal-, Material- und Energiekosten.
Deshalb fällt es der Gemeinde schwerer, ihre Aufgaben zur Zufriedenheit aller zu erledigen.

Eine Alternative ist die Schuldenaufnahme, zu deren Mittel die Gemeinde bereits jetzt greifen muss.
Das bedeutet jedoch eine Verlagerung der Lasten in die Zukunft und somit auf die nachfolgenden Generationen.

Das mit den sanierungsbedürftigen Straßen geht dann erstmal nur noch so:

Entsprechende Hinweisbeschilderungen, wie z.B. der Hinweis auf Straßenschäden oder die Anordnung von verkehrsbehördlichen
Geschwindigkeitsreduzierungen werden nunmehr geprüft und auf den Weg gebracht.
Von zwingend erforderlichen Sofortmaßnahmen einmal abgesehen.