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Wir suchen Dich!

Die Gemeinde Südbrookmerland sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Ehrenamtliche/n Inklusionsbeauftragte/n (m/w/d).

Die/ der Inklusionsbeauftragte/r soll die besonderen Interessen der älteren Generation sowie die Interessen von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Gemeinde Südbrookmerland wahrnehmen und diese gegenüber dem Rat und der Verwaltung vertreten.

Folgende Betätigungsfelder sollte die/ der Inklusionsbeauftragte innerhalb der Gemeinde Südbrookmerland übernehmen:

 

  • Wahrnehmung und Förderung der Belange der älteren Generation und von Menschen mit Behinderungen
  • Beratung der Bürger der Gemeinde bei Inklusionsangelegenheiten
  • Ansprechpartner/-in für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
  • Übernahme einer Lotsenfunktion bei Beratung der älteren Menschen und den Menschen mit Behinderungen gegenüber Behörden
  • Entgegennahme von Anregungen, Fragen und Beschwerden
  • Beratung des Rates bzw. der Verwaltung zu den Belangen der älteren Generation und der Menschen mit Behinderungen
  • Vermittler zwischen den Interessen der Zielgruppe und der kommunalen Verwaltung
  • Zusammenarbeit mit fachlich relevanten Institutionen

 

Was wir uns von Ihnen wünschen:

               

  • Aufgeschlossenheit zur Inklusion und Teilhabe für alle Gruppen in der Gesellschaft
  • Erfahrung im Tätigkeitsfeld
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den politischen Gremien
  • Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen

 

Die zu beauftragende Person sollte in der Gemeinde Südbrookmerland ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Sie sollte die Fähigkeit besitzen, selbstständig, eigenverantwortlich, zielorientiert und politisch sowie konfessionell neutral zu arbeiten.

 

Erwartet wird ein hohes Maß an Eigeninitiative, Kommunikations- und Kooperationsstärke sowie die Fähigkeit zur Organisation und Koordination.

 

Die/ Der ehrenamtlich tätige Inklusionsbeauftragte wird für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Wahlperiode beginnt jeweils ein Jahr nach Beginn der allgemeinen Wahlperiode des Rates (§ 47 Abs. 2 NKomVG). Nach Ablauf der Wahlperiode führt die/ der Inklusionsbeauftragte seine Tätigkeit  bis zur Neuwahl eines neuen Inklusionsbeauftragten fort. Es wird eine monatliche Pauschalentschädigung gewährt.

 

Haben Sie Interesse an einer anspruchsvollen und vielseitigen Tätigkeit mit unterschiedlichen Charakteren? Dann schicken Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum

25. Oktober 2023 an die

Gemeinde Südbrookmerland  

Westvictorburer Straße 2

26624    Südbrookmerland

oder auch an bewerbung@suedbrookmerland.de.