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Einführung einer Satzung zur Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich

Nachdem in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kindertagesstätten und Soziales am 

28. Mai 2024 der zur Beratung vorgeschlagene Tagesordnungspunkt zur Einführung einer landkreisweit einheitlichen Satzung über die Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen nicht beraten wurde, zeichnet sich jetzt in der Gemeinde Südbrookmerland eine politische Mehrheit zur kreiseinheitlichen Einführung einer Satzung zur Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen ab. Die Einführung der Satzung soll in der Ratssitzung im September 2024 zur Beratung eingebracht werden und  zum 01. Januar 2025 in Kraft treten

 

Wegen der derzeitigen Sommerpause ist eine politische Beratung erst Ende August 2024 möglich. Um den betroffenen Eltern bereits frühzeitig Informationen über die anstehenden Änderungen zu den Betreuungsentgelten zukommen zu lassen, wird auf den angefügten Entwurf der Satzung verwiesen.

 

Vorbehaltlich der sich abzeichnenden politischen Zustimmung werden dann ab dem 01. Januar 2025 sich ändernde Elternbeiträge für den Krippenbesuch des Kindes gemäß dem vorgenannten Entwurf erhoben werden.

 

Für Fragen steht die Gemeindeverwaltung den betroffenen Eltern zur Verfügung.

 

Südbrookmerland, 27. Juni 2024

 

Thomas Erdwiens

Bürgermeister   

 

Hier finden Sie die Satzung über die Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich