Aktuelle News

Veröffentlicht am:

Informationen zur neuen Grundsteuer ab 2025

.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Regeln für die Grundsteuer. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die hierin formulierte Vorgabe, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Alle Grundstückseigentümer/innen waren im Vorfeld verpflichtet, eine Grundsteuererklärung über ihr Eigentum beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Der angepasste Grundsteuermessbetrag wurde per Festsetzungsbescheid vom Finanzamt Aurich-Wittmund mitgeteilt. Zur Ermittlung Ihrer Grundsteuer wird der Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde Südbrookmerland multipliziert.

 

Hebesätze der Gemeinde

Die Gemeinde Südbrookmerland nutzt die Reform nicht für eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens. Sie hat auf Grundlage aller neuen Grundsteuermessbeträge aufkommensneutrale Hebesätze ermittelt, welche der Rat der Gemeinde Südbrookmerland in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 in einer Hebesatzsatzung für 2025 beschlossen hat.

 

  • Grundsteuer A: 342 %, vorher 360 %
  • Grundsteuer B: 235 %, vorher 360 %  

 

Steuermessbescheide des Finanzamtes

Die durch die Grundstückseigentümer/innen eingereichten Steuererklärungen wurden bei den Finanzämtern in über der Hälfte aller Fälle in einem automatisierten Massenverfahren bearbeitet. Das bedeutet, dass die Neubewertungen der Grundstücke zum Teil ohne weitere menschliche Interaktion in Steuermessbescheide umgewandelt wurden. Dieses Verfahren birgt das Risiko, dass diesen Prozess auch offensichtlich falsche Erklärungen automatisch „durchlaufen“ sind.

 

Sollten Zweifel an der Richtigkeit des Grundsteuermessbescheides der Gemeinde bzw. des vom Finanzamt ermittelten Messbetrages bestehen, sollte man zunächst einem vom Finanzamt bereitgestellten Prüfschema folgen. Es bietet Hinweise auf mögliche Fehlerquellen und gibt Antworten, wie Korrekturen herbeigeführt werden können.

 

Sofern Sie Rückfragen zum Grundsteuerbescheid bzw. zum Grundsteuerhebesatz haben, steht Ihnen die Gemeinde Südbrookmerland gerne zur Verfügung.

 

Bei Fragen oder Anträgen zum Grundsteuermessbetrag wird auf die Hotline des Finanzamtes Aurich-Wittmund verwiesen. Änderungsanträge bitte nur schriftlich einreichen.

 

Hotline: 04941/175-954

 

In einigen Fällen werden sicherlich Korrekturen erforderlich sein und auch entsprechend vorgenommen. Das heißt jedoch nicht, dass die veranlagte Grundsteuer zu den Fälligkeitsterminen beginnend mit dem 15.02. ausgesetzt werden. Das Finanzamt Aurich-Wittmund wird der Gemeinde Südbrookmerland die korrigierten Messbeträge mitteilen und das Steueramt wird die Grundsteuerbescheide anpassen. Überzahlungen werden erstattet bzw. verrechnet.

 

Wichtige Unterlagen, wie das Prüfschema, das Antragsformular auf Änderung, das Beispiel eines Grundsteuer-Äquivalenz-Bescheides sowie Erläuterungen zur Flächenberechnung finden Sie im Anhang unter den Downloads.

 

 

Downloads