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Vandalismus in Südbrookmerland

Am Mittwoch dem 7. August 2024 fand ein weiteres Treffen einer Arbeitsgruppe zur Problematik am Spielplatz Schwanenweg in Moordorf statt.

Bekanntlich kam es dort immer wieder zu gravierenden Eingriffen durch „Vandalismus“, verbunden mit der Ausübung/ Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. So dass bereits im Oktober 2022 eine diesbezügliche AG bzw. Gesprächsrunde ins Leben gerufen worden war. 

Unter anderem wurden schon seinerzeit Verankerungen an den Spielgeräten gelöst, Müll oder Glasscherben verteilt und die vorhandenen Bänke und Tische zerstört. 

Regelmäßig musste der Bauhof der Gemeinde Südbrookmerland aufwendige „Wiederherstellungsmaßnahmen“ leisten. 

In jüngster Vergangenheit häuften sich, vermutlich auch wegen der Sommerfeien, wieder etwaige Ereignisse, allerdings verstreut auf mehrere Örtlichkeiten, wie insbesondere auf den Plätzen am Schultrift (Kita und Mehrgenerationenplatz) in Moordorf und dem öffentlichen Spielplatz an der Beethovenstraße in Victorbur, als auch vereinzelt an anderen Örtlichkeiten im Gemeindegebiet. 

Die Verwaltung hatte die Arbeitsgruppe bewusst nach den Sommerferien zu einem erneuten Gespräch eingeladen, auch um die Problematik insbesondere bei der zeitlich ausgedehnteren Nutzungszeit während der Ferienzeit erörtern zu können. 

An diesem Gespräch nahmen Mitarbeiter der Verwaltung, die Präventionsbeauftragte der PI AUR/WTM, Beamte der Polizeistation Südbrookmerland, der Gemeinde-Jugendpfleger, der Bauhofleiter sowie der Ortsvorsteher von Moordorf teil. 

Zunächst wurden eine Bestandsaufnahme und eine Sachstandsdarstellung der jüngsten Vorkommnisse und Gegebenheiten sowie ein allgemeiner fachlicher Austausch vorgenommen. Mit der eindeutigen Feststellung, dass es zwar solche Vorkommnisse weiterhin im Gemeindegebiet gibt, diese sich laut polizeilicher Statistik und Erfassung sowie den allgemeinen Feststellungen zur Folge aber in der Anzahl im unteren Bereich bewegen. 

Also sich im Gesamtvergleich mit anderen Regionen eher unauffällig gestalten bzw. sich im „Normalbereich einpendeln“. 

Da aber die genannten Umstände dennoch eine Belastung für Anwohner, aber auch für die Eltern, die mit ihren Kindern diesen Spielplatz nutzen wollen, darstellen, haben sich die Gesprächspartner auf folgende(n) Maßnahmenkonzeption und Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Gefahrenabwehr, verbunden mit einem Stufenplan, geeinigt: 

1. Weiterführung einer zeitlichen Nutzungsbegrenzung des Spielplatzes am Schwanenweg während der Herbst-/Winterzeit in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr, so dass außerhalb dieser Uhrzeiten ein generelles Betretungsverbot herrscht; 

2. Fortsetzung der altersbedingten Nutzungsbegrenzung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – ausgenommen Eltern, die ihre Kinder begleiten; 

3. Fortsetzung der allgemeinen Kontrollen durch eigenes Personal; 

4. Bei Antreffen außerhalb der zeitlichen und altersbedingten Begrenzungen und bei Missachtung der Spielplatzregeln werden auch künftig Abmahnungen und im Wiederholungsfall Ahndungsmaßnahmen eingeleitet; 

5. Fortführung der intensiven Zusammenarbeit zwischen Verwaltung (Ordnungsamt) und Polizei hinsichtlich etwaiger Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten; Zusatz: In der Vergangenheit wurden diesbezüglich einige Betretungsverbote für den Spielplatz im Schwanenweg und auch erste Betretungsverbote für den Mehrgenerationsplatz am Schultrift von der Verwaltung ausgesprochen. 

6. Beibehaltung einer Einbindung der Jugendpflege zur vorbeugenden Abwehr

Im Ergebnis der aktuellen Zusammenkunft sollen folgende zusätzlich Maßnahmen umgesetzt werden: 

Spielplatz Schwanenweg: 

1. Optimierung der Beleuchtung; 

2. Radikaler Rückschnitt der Einfriedung auf dem Spielplatz durch den Bauhof, Anpflanzung zugangsfeindlicher Pflanzen; 

3. Aufstellung zusätzlicher Mülleimer; 

4. Anbringung von Verbotsschildern für das Befahren der Fläche mit Kraftfahrzeugen und Pferden;

5. Eine Erhöhung des Zaunes im Eingangsbereich ist zu überlegen. 

Mehrgenerationsplatz:

1. Anbringung einer verbesserten Beschilderung – mit den Verboten zum Konsum von Alkohol, Drogen etc. und für das Befahren dortiger Flächen mit Kraftfahrzeugen;

2. Aufstellung zusätzlicher Müllbehälter; 

3. Installation von Umlaufsperren; 

4. Schaffung einer Abstellfläche für Mofa/Roller/Fahrräder. 

Beethovenstraße 

Spielplatz: 1. Optimierung dortiger Beleuchtung; 

2. Prüfung der Möglichkeiten einer Geländeeinfriedung (Zaun); 

3. Aufstellung zusätzliche Mülleimer; 

4. Eventuelle Abtragung vom dortigen Erdwall im hinteren Bereich. 

Eine begleitende Evaluierung dieser Maßnahmen ist vorgesehen. Sollten sich die vorgeschlagenen Maßnahmen als nicht ausreichend erweisen, sind nachfolgend weiterführende Handlungsoptionen angedacht: 

a) Veranlassung einer regelmäßigen Überwachung durch einen Sicherheitsdienst; 

b) Aufhebung/Schließung der dort bestehenden Spielfläche; 

c) Verlegung dieser an einer anderen Örtlichkeit im Bereich Moordorf, vorbehaltlich einer politischen Zustimmung und unter den zeitlichen Rahmenbedingungen der Herstellung einer Bebaubarkeit an anderer Stelle. 

Eine Wiederholung der Zusammenkunft der Arbeitsgruppe ist vorgesehen.

Ihr Bürgermeister 

Thomas Erdwiens