Privaten Antragstellern kann wieder Saatgut für die Anlage von
bienenfreundlichen Blühwiesen (für Flächen bis zu 500,00 qm) zur
Verfügung gestellt werden. Als Stichtag für die Anmeldung wird der 28.02.2025
festgelegt.
Auch in diesem Jahr gibt es die bekannte Blühwiesenaktion.
Privaten Antragstellern kann wieder Saatgut für die Anlage von
bienenfreundlichen Blühwiesen (für Flächen bis zu 500,00 qm) zur
Verfügung gestellt werden. Als Stichtag für die Anmeldung wird der 28.02.2025
festgelegt.